Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), einst ein Symbol für soziale Gerechtigkeit und Arbeiterrechte, hat sich in den letzten Jahren zu einer Kraft entwickelt, die die Grundpfeiler unserer Verfassungsordnung gefährdet. Mit Initiativen, die den demokratischen Diskurs einschränken, politische Gegner durch Verbotsverfahren ausschalten und das Grundgesetz nach eigenem Gusto umformen, stellt sich die Frage: Steht die SPD noch auf dem Boden des Grundgesetzes? Ihre Verbindungen zu linksextremen Gruppen wie der Antifa, die in ihrer Organisation und Methodik an die Eingreiftruppen der NS-Zeit erinnern, verstärken diese Zweifel. Es ist an der Zeit, über das Parteiverbote der SPD selbst auf ihre demokratische Verlässlichkeit zu prüfen.
Antifa und Eingreiftruppen: Ein gefährlicher Vergleich
Die SPD pflegt enge Verbindungen zur Antifa, einer lose organisierten, aber gewaltbereiten Gruppierung, die sich als „antifaschistisch“ bezeichnet. Ähnlich wie die Eingreiftruppen der NS-Zeit, die in den 1920er- und 1930er-Jahren politische Gegner durch Einschüchterung, Straßengewalt und gezielte Übergriffe ausschaltete, nutzt die Antifa physische und psychologische Gewalt, um Andersdenkende – insbesondere Konservative und Rechte – zu bekämpfen. Während paramilitärische Einheiten der NS-Zeit zentral agierten, operiert die Antifa dezentral, doch ihre Methoden – von Sachbeschädigungen bis zu Angriffen auf Personen – spiegeln eine ähnliche Intoleranz gegenüber politischer Vielfalt wider.
SPD-Politiker wie Lars Klingbeil, der seine Vergangenheit in der Antifa offenlegt hat, bagatellisieren diese Verbindungen. Die Partei toleriert oder rechtfertigt linksextreme Gewalt, solange sie „gegen rechts“ gerichtet ist.
Dies erinnert an die Eingreiftruppen des NS-Regimes, die ihre Angriffe auf Kommunisten und Sozialdemokraten als „Schutz der nationalen Sache“ rechtfertigte. Eine Regierungspartei, die solche Strukturen duldet oder fördert, untergräbt den demokratischen Rechtsstaat, der auf pluralistischem Diskurs und Gewaltfreiheit basiert.
Das AfD-Verbotsverfahren: Politisches Kalkül statt demokratischer Wettbewerb
Der SPD-Parteitagsbeschluss zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens zeigt, wie die Partei mit staatlichen Mitteln politische Konkurrenz zu eliminieren sucht. Statt sich im demokratischen Wettbewerb mit Argumenten durchzusetzen, greift die SPD zu repressiven Maßnahmen. Das Grundgesetz erlaubt Parteiverbote nur in Ausnahmefällen, wenn eine Partei „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“ (Art. 21 Abs. 2 GG).
Das Verbot des Compact-Magazins, das mit Unterstützung der SPD durch Innenministerin Nancy Faeser vorangetrieben wurde, scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14. Dezember 2023, Az. 6 C 7.22), da keine hinreichenden Beweise für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung vorlagen. Ein AfD-Verbot steht auf ähnlich schwachen Beinen: Die Partei ist demokratisch gewählt, vertritt Millionen Wähler und wurde vom Verfassungsschutz zwar beobachtet, aber nicht einheitlich als verfassungsfeindlich eingestuft. Der Vorstoß der SPD wirkt daher wie ein politisches Manöver, um die stärkste Oppositionskraft auszuschalten – ein Angriff auf die Demokratie, die die SPD vorgibt zu schützen.
Verfassungsbrüche in Serie: SPD-Gesetze vor Gericht
Die SPD war an zahlreichen Gesetzesinitiativen beteiligt, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Diese wiederholten Verstöße zeigen ein Muster der Missachtung des Grundgesetzes:
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Vorratsdatenspeicherung: Mehrfach (2010, BVerfG 1 BvR 256/08; 2020, 1 BvR 263/17) erklärte das Verfassungsgericht Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzten. Die SPD war maßgeblich an diesen Gesetzen beteiligt, insbesondere unter Innenminister Otto Schily.
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Klima-Transformationsfonds: Das Bundesverfassungsgericht kippte 2023 die Umwidmung von 60 Milliarden Euro Corona-Hilfsgeldern für Klimazwecke (Urteil vom 15. November 2023, 2 BvF 1/22), da dies die Schuldenbremse (Art. 109 Abs. 3 GG) verletzte. Die SPD-geführte Bundesregierung hatte dieses Manöver aktiv vorangetrieben.
- Parteienfinanzierung: Die Erhöhung der Parteienfinanzierung 2018 wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft (Urteil vom 24. Januar 2024, 2 BvF 2/18), da sie den Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 GG) verletzte.
- Sperrklausel im Bundeswahlgesetz: Die von der SPD unterstützte Sperrklausel wurde 2014 (2 BvC 1/11) als unverhältnismäßig verworfen, da sie kleinere Parteien benachteiligte. Auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 wird festgestellt, dass die Aufhebung der Grundmandatsklausel (mindestens 3 Mandate) verfassungswidrig war. Wahlrechtsreform: Bundesverfassungsgericht lässt Grundmandatsklausel bestehen | ZEIT ONLINE
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Zugangserschwerungsgesetz („Zensursula“): Dieses Gesetz, von SPD-Politikerin Ursula von der Leyen vorangetrieben, wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht kritisch hinterfragt, da es die freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig einschränkte (1 BvR 256/08).
Diese Beispiele zeigen, dass die SPD wiederholt Gesetze verabschiedet, die grundlegende Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Chancengleichheit verletzen.
Besonders unter Innenministerin Nancy Faeser scheint die Partei eine Agenda zu verfolgen, die Kontrolle über Bürger, Medien und politische Gegner verstärkt.
Grundgesetz: Umformuliert statt geschützt
Seit 2000 war die SPD an mindestens 19 Grundgesetzänderungen beteiligt, oft unter dem Vorwand, die Verfassung an „moderne Herausforderungen“ anzupassen. Doch die Häufigkeit und der Umfang dieser Änderungen – von der Schuldenbremse bis zur Einschränkung von Grundrechten im Kontext von Sicherheitspolitik – deuten auf eine systematische Umformung der Verfassungsordnung hin. Das Grundgesetz ist kein flexibles Regelwerk, das nach politischem Bedarf angepasst werden darf. Es ist das Fundament der Demokratie, das Stabilität und Schutz vor Machtmissbrauch gewährleisten soll. Die SPD tritt dieses Erbe mit Füßen, indem sie die Verfassung als Werkzeug für kurzfristige politische Ziele missbraucht.
Meinungsfreiheit unter Druck: SPD als Vorreiterin der Zensur
Die SPD präsentiert sich als Hüterin der Demokratie, doch ihre Initiativen schränken die Meinungsfreiheit ein:
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Plattformregulierung: Gesetze wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zwingen Online-Plattformen, Inhalte unter dem Vorwand der „Hassrede“ zu löschen, was oft zu willkürlicher Zensur führt.
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Einschränkung des politischen Diskurses: Begriffe wie „Hassrede“ werden vage definiert, um kritische Stimmen zu unterdrücken.
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Diffamierung von Wählern: Die SPD stigmatisiert ganze Bevölkerungsgruppen als „Nazis“ oder „Demokratiefeinde“, was den öffentlichen Diskurs vergiftet und die Meinungsfreiheit delegitimiert.
Diese Maßnahmen schaffen ein Klima der Angst, in dem Bürger zögern, ihre Meinung offen zu äußern – ein klarer Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG, der die freie Meinungsäußerung schützt.
Warum ein SPD-Verbot geprüft werden muss
Angesichts der wiederholten Verfassungsverstöße, der Toleranz gegenüber linksextremer Gewalt und der systematischen Einschränkung demokratischer Grundprinzipien stellt sich die Frage, ob die SPD selbst noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG setzt voraus, dass eine Partei aktiv die Verfassung untergräbt. Die SPD erfüllt diese Kriterien durch:
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Verfassungswidrige Gesetze: Wiederholte Verstöße gegen das Grundgesetz zeigen eine Missachtung der Verfassungsordnung.
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Toleranz gegenüber Gewalt: Die Verbindung zur Antifa und die Bagatellisierung linksextremer Gewalt gefährden den demokratischen Frieden.
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Unterdrückung der Meinungsfreiheit: Die SPD fördert ein autoritäres Meinungsregime, das den pluralistischen Diskurs einschränkt.
Ein Verbotsverfahren gegen die SPD würde eine gründliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht erfordern. Es müsste geklärt werden, ob die Partei aktiv und systematisch die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Angesichts der genannten Punkte ist diese Diskussion längst überfällig.
Die SPD hat sich von einer Partei sozialer Gerechtigkeit zu einer Kraft entwickelt, die die Verfassungsordnung aktiv umformt und gefährdet. Ihre Verbindungen zur Antifa, die an die Methoden der Eingreiftruppen der NS-Zeit erinnern, ihre wiederholten Verfassungsverstöße und ihre Angriffe auf die Meinungsfreiheit machen sie zu einem Risiko für die Demokratie. Anstatt über ein AfD-Verbot zu diskutieren, sollte die demokratische Verlässlichkeit der SPD selbst auf den Prüfstand gestellt werden. Ein Verbotsverfahren gegen die SPD wäre ein notwendiger Schritt, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
Der Dank gilt Hadmut Danisch für die Anregung: Danisch.de » Ich wiederhole meine Empfehlung