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Wer vom Ziel nicht weiß, kann den Weg nicht haben.

Systemversagen im Umgang mit zugewanderten Mehrfachtätern

21 und mehr Straftaten von Zuwanderern +49,1 % Alamy Stock Photo: Image ID:2C65TDB Herrmann Agenturfotografie

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein „Lagebild“ über die Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Das Lagebild für das Jahr 2023 wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. In diesem Dokument sind verschiedene Aspekte der Kriminalität dargestellt. Auf Seite 13 wird erörtert, wie viele der Straftaten auf mehrfachtatverdächtige Zuwanderer entfallen. Die gesamte Dokumentation ist lesenswert.

Die Anzahl der Zuwanderer, denen 21 oder mehr Straftaten zur Last gelegt werden steigt um 49,1% auf 1.288 Verdächtige

Die Anzahl der Mehrfachtatverdächtigen unter Zuwanderern ist im Jahr 2023 um 23 % gestiegen, was einer Zunahme von 10.511 Personen auf 56.236 Personen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders auffällig ist der Anstieg bei denjenigen, denen 21 oder mehr Straftaten zur Last gelegt werden – hier stieg die Zahl um 49,1 % auf 1.288 Verdächtige. Diese Zahlen werfen Fragen nach der Effizienz der Justiz und der Rolle der Ausländerbehörden auf.

Unzureichendes Vorgehen gegen Wiederholungstäter

Von den insgesamt 56.236 mehrfachtatverdächtigen Zuwanderern war fast ein Drittel an multiplen Straftaten beteiligt. Besonders beunruhigend ist, dass diese Gruppe 77,1 % aller Straftaten unter Beteiligung von Zuwanderern ausmacht. Das zeigt: Wiederholungstäter tragen maßgeblich zur Kriminalität in diesem Bereich bei. Trotz dieser deutlichen Zahlen gelingt es den Behörden offenbar nicht, effektiv gegen diese Tätergruppe vorzugehen.

Die Zahl der Verdächtigen, die elf bis 20 Straftaten begangen haben, stieg ebenfalls um 33,2 % auf 3.208 Personen. Am stärksten betroffen sind Delikte wie Diebstahl, Rauschgifthandel und Rohheitsdelikte, die auch einen erheblichen Anteil an der Belastung des Justizsystems ausmachen.

Hohe Belastung durch spezifische Herkunftsgruppen

Ein Blick auf die Herkunftsgruppen zeigt, dass Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien), Libyen und Georgien besonders häufig mehrfach auffällig werden. Etwa die Hälfte aller tatverdächtigen Zuwanderer aus diesen Ländern war im Jahr 2023 mehrfachtatverdächtig. In Algerien lag dieser Anteil mit 61,3 % sogar signifikant über dem Durchschnitt.

Diese Zahlen werfen die Frage auf, warum trotz solcher Häufungen keine wirksamen Maßnahmen zur Prävention und Durchsetzung rechtlicher Konsequenzen greifen. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Ausländerbehörden scheint zu fehlen.

Versagen der Justiz und Ausländerbehörden

Es ist kaum nachvollziehbar, dass Personen, die 21 oder mehr Straftaten begehen, nicht früher gestoppt werden. Die Tatsache, dass fast 1.300 Zuwanderer in dieser Kategorie registriert sind, legt nahe, dass es erhebliche Defizite bei der Strafverfolgung und dem Umgang mit Wiederholungstätern gibt. Häufig mangelt es an konsequenten Maßnahmen wie schnellen Abschiebungen bei nichtdeutschen Straftätern oder der effektiven Umsetzung von Haftstrafen.

Durch die hohen Fallzahlen kommt es zu einer Überlastung der Justiz. Scheinbar sind die Verfahren hochgradig ineffizient, die den Straftätern den Eindruck von Straflosigkeit vermitteln. Gleichzeitig versäumen es die Ausländerbehörden, Straftäter konsequent auszuweisen, was die Abschreckungswirkung weiter mindert.

Deliktische Schwerpunkte

Die Analyse zeigt, dass Mehrfachtatverdächtige Zuwanderer besonders häufig in den Bereichen Diebstahl (33,7 % der Fälle), Taschendiebstahl (33,1 %) und Ladendiebstahl (31,7 %) auffallen. Diese Delikte belasten nicht nur die Sicherheitslage, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit des Staates, Recht und Ordnung durchzusetzen.

Auch bei schwerwiegenderen Straftaten wie Körperverletzung (18,6 %) und Rauschgiftdelikten (25,6 %) sind Mehrfachtatverdächtige Zuwanderer überproportional vertreten, was die Dringlichkeit effektiver Maßnahmen unterstreicht.

Handlungsbedarf

Die aktuellen Zahlen sind ein klarer Weckruf. Eine zügige Remigration der Straftäter entlastet somit auch die Justiz.

Am 30. August 2024 wurden – kurz vor der Landtagswahl in Thüringen und Sachsen – erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren 28 afghanische Straftäter aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Diese Maßnahme wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als „starkes Signal“ bezeichnet.

 

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