Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verurteilung des Familienrichters Christian Dettmar, der im Jahr 2021 Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 an Schulen als Kindeswohlgefährdung eingestuft hatte, wirft erhebliche Fragen auf – nicht nur rechtlicher, sondern auch politischer und gesellschaftlicher Natur. Insbesondere stellt sich die Frage, ob diese Verurteilung einen Präzedenzfall für den Umgang mit unliebsamen Richtern schafft und damit die Gewaltenteilung in Deutschland gefährdet.
Die Ausgangslage: Mutige Entscheidung inmitten eines politisierten Diskurses
Richter Dettmar hatte in einer Entscheidung festgestellt, dass bestimmte Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln an Schulen das Kindeswohl gefährden könnten. Dabei stützte er sich auf die Expertise verschiedener Sachverständiger, die die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die psychische und physische Gesundheit von Kindern analysiert hatten. Er kam zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen unverhältnismäßig seien und ordnete deren Aussetzung an. Diese Entscheidung wurde von der Regierung und weiten Teilen der Öffentlichkeit scharf kritisiert.
Der Familienrichter aus Weimar hat damit die körperliche Unversehrtheit von Kindern schützen wollen, dazu haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes insbesondere die Artikel 1 und 2 in unsere Verfassung geschrieben. Als Familienrichter der Jahre 2021 bis 2024 darf man aber die Gesundheit als besonderes Rechtsgut nicht mehr schützen. Jede Beschäftigung mit Themen außerhalb des üblichen Meinungskanons wird als Vorbefassung angesehen und umso härter bestraft.
Aus heutiger Sicht, insbesondere nach der Veröffentlichung der ungeschwärzten RKI-Files, hat sich gezeigt, dass viele der von Dettmar getroffenen Annahmen vollständig zutreffend waren. Experten, die sich intensiv mit den RKI-Daten auseinandergesetzt haben, bestätigen, dass die gesundheitlichen und psychologischen Schäden der Maßnahmen teilweise schwerwiegender waren als ursprünglich angenommen. Dennoch wurde Dettmar nicht für seinen Mut gelobt, sondern für sein Handeln verurteilt.
Die rechtliche Diskussion: Zuständigkeit und richterliche Unabhängigkeit
Kernpunkt der rechtlichen Debatte war die Frage, ob ein Familiengericht überhaupt befugt ist, Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung anzuordnen. Kritiker werfen Dettmar vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Doch ist es nicht gerade die Pflicht eines Familienrichters, bei einer potenziellen Kindeswohlgefährdung einzuschreiten? Dettmar handelte auf Basis des § 1666 BGB, der das Eingreifen des Familiengerichts bei Gefährdungen des Kindeswohls vorsieht. Wenn ein Richter nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist, Kindeswohlgefährdungen zu prüfen, wie kann ihm dann die Zuständigkeit abgesprochen werden?
Die Entscheidung des BGH, Dettmar zu verurteilen, setzt ein gefährliches Signal: Richter, die in ihrem Aufgabenbereich Entscheidungen treffen, die der Regierung oder mächtigen Lobbygruppen nicht gefallen, könnten künftig bestraft werden. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung und untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zur Verurteilung des Familienrichters Dettmar
Politische Einflussnahme: Der Schatten der Pharma-Lobby
Ein kritischer Blick auf die Ereignisse legt nahe, dass Dettmar mit seiner Entscheidung mächtigen Interessengruppen ins Gehege kam. Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie stark die Pharmaindustrie und andere Lobbygruppen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. Maßnahmen wie Maskenpflicht und Schulschließungen wurden nicht nur von der Regierung, sondern auch von Institutionen wie dem RKI propagiert, die in enger Abstimmung mit der Exekutive agierten. In dieser Konstellation schien die Judikative oft nur noch ein Durchwinkorgan der Exekutive zu sein – ein Zustand, der die Gewaltenteilung ad absurdum führt.
Eine Schande für den Rechtsstaat
Die Verurteilung Dettmars ist ein Schlag ins Gesicht für den Rechtsstaat. Sie zeigt, wie kritisch denkende Richter, die den Mut haben, unbequeme Entscheidungen zu treffen, mundtot gemacht werden können. Während die Maßnahmen von 2021 inzwischen von vielen Experten als überzogen angesehen werden, bleibt der einzige Richter, der diese damals infrage stellte, verurteilt zurück. Diese Diskrepanz wirft die Frage auf, ob die Justiz tatsächlich unabhängig ist oder ob sie im Schatten politischer und wirtschaftlicher Interessen steht.
Fazit: Ein Held, kein Verbrecher
Richter Dettmar verdient keinen Tadel, sondern Anerkennung und Orden. Er hat den Mut bewiesen, in einer Zeit der Panik und politischen Instrumentalisierung der Wissenschaft eine unabhängige Entscheidung zu treffen. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, den Rechtsstaat zu verteidigen und sicherzustellen, dass Richter nicht für ihre Unabhängigkeit bestraft werden. Wenn wir zulassen, dass solche Urteile Bestand haben, steht weit mehr auf dem Spiel als das Schicksal eines einzelnen Richters – es geht um die Grundfesten unserer Demokratie.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Wahnsinn Einhalt gebietet, aber da gibt es den Merkel-Vertrauten Harbarth – auch keine gute Lösung!
Befangenheitsantrag gegen Harbarth – Wie Schlüssel und Schloss | Cicero Online