Meinung und Wahrheit

Wer vom Ziel nicht weiß, kann den Weg nicht haben.

Hubert Aiwanger – vom Paulus zum Saulus – er schafft die Voraussetzungen für die Verspargelung unserer Heimat – wie stoppen?

Hubert Aiwanger, Politiker, Landesvorsitzende der Freien Waehler in Bayern, aufgenommen in Rahstorf, Bayern, am 18. September 2008. *** Hubert Aiwanger, politician, state chairman of the Free Voters in Bavaria, photographed in Rahstorf, Bavaria, on 18 September 2008

Verlässlich der Heimat verbunden

Über Jahre hinweg hat sich Hubert Aiwanger als der verlässliche Partner für die Heimatverbundenheit in Bayern gegeben. Seine Haltung zur Windenergie und zur Verspargelung der Landschaft war klar – so viel wie nötig – aber weit genug weg und so versteckt, dass es die Bevölkerung nicht stört.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 27.04.2016 über ein Windrad-Projekt in der Heimatgemeinde von Hubert Aiwanger:

Windräder in Bayern: Seehofers Rechenfehler bei der 10-H-Regel

„Wer wissen will, wie verfahren der Streit um die Windkraft ist, muss auf das niederbayerische Städtchen Rottenburg an der Laaber schauen. Dort hat der Stadtrat dieser Tage den Bau zweier Windräder abgelehnt – obwohl dem Projekt rechtlich nichts entgegen stand. „Aber wenn wir die Windräder nicht gestoppt hätten, hätten wir hier Revolution gehabt“, sagt Hubert Aiwanger. „Das ist das Chaos, das Ministerpräsident Horst Seehofer mit seinem Abstandsgesetz angerichtet hat.“

Aiwanger muss es wissen. Er ist nicht nur Chef der Freien Wähler in Bayern und im Landtag. Sondern auch Stadtrat in seiner Heimatstadt Rottenburg. Der Rottenburger Bürgermeister Alfred Holzner urteilt ähnlich, auch wenn er es nicht so derb wie Aiwanger sagen würde. „Der Widerstand in den Dörfern ist zu massiv“, sagt Holzner, „wir konnten nicht anders, als die beiden Windräder abzulehnen.“

Über lange Zeit war die Genehmigung von Windrädern sehr umstritten. Eine gewisse Klarheit brachte für Bayern der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer, der die sogenannte 10-H-Regel implementierte.

Hierzu führt Wikipedia aus:

„Anfang Juni 2013 traf Seehofer auf Initiative des Innenstaatssekretärs Gerhard Eck (CSU) die Vertreter unterfränkischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft. Nach Medienberichten führten deren Befürchtungen einer „Verspargelung der Landschaft“ durch den Ausbau der Windenergie zu einer politischen Initiative Seehofers. Er erklärte: „Ich bin nicht bereit, als bayerischer Ministerpräsident in die Geschichte einzugehen, der für die Landschaftszerstörung unserer schönen Heimat verantwortlich war.“

Mitte Juni 2013 verständigte sich das bayerische Kabinett auf Drängen Seehofers auf eine Bundesratsinitiative zur Windenergie. Diese sieht vor, durch eine Änderung des Bundesbaugesetzes die Definition des Mindestabstandes zwischen Wohnsiedlungen und Windrädern zukünftig den einzelnen Ländern freizustellen. Seehofer beabsichtigt, diesen Mindestabstand deutlich zu vergrößern, um so Windkraftgegnern entgegenzukommen, die eine Zerstörung des Landschaftsbildes durch Windkraftanlagen befürchten. Während der Verstoß Seehofers innerparteilich sehr unterschiedlich aufgenommen wurde, stieß er seitens der Windkraftbranche, Experten und Umweltverbände auf entschiedene Ablehnung. Angeführt wurden hierbei insbesondere die Auswirkungen auf den zukünftigen Ausbau der Windenergie und die sich aus dem Vorschlag ergebende angebliche Gefahr einer Erhöhung des Strompreises.

Als Ministerpräsident setzte er 2014 in Bayern die 10H-Regelung in Kraft, die besagt, dass beim Bau von Windkraftanlagen ein Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden oder bebauten Ortsteilen einzuhalten ist. Bis dahin, so kritisierte seine Partei, hatten weder Bürger noch Kommunen aufgrund der unbeschränkten Privilegierung ein Mitspracherecht.“

Damit konnten Windräder nur noch genehmigt werden, wenn deren Abstand zur Wohnbebauung mindestens das 10-fache der Höhe der Windenergieanlage betragen hat.

Die Stadt Rottenburg an der Laaber hatte zunächst die Sondernutzungsfläche Windenergie weiter aufrecht erhalten, hat dann aber wohl aus Angst vor „Revolution“ wie es der heutige stellvertretende Ministerpräsident ausdrückte, den Bau untersagt.

Die Grünen und die SPD in Bayern gingen gegen die 10H-Regelung des Ministerpräsidenten Seehofer vor – scheiterten aber mit ihrer Klage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Der Abgeordnete und Stadtrat Hubert Aiwanger war bis mindestens 2016 gegen die Verspargelung der bayerischen Heimat.

Nachdem Aiwanger dann im Jahr 2018 zum Wirtschaftsminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten ernannt wurde, konnte teilweise eine Änderung seiner Haltung zur Windkraft festgestellt werden.

 

https://pixabay.com/de/photos/windrad-wald-feld-weizen-bayern-1340072/

 

Ob derartige Windräder „schön“ sind, liegt im Auge des Betrachters. Es sollte nach unserem Verständnis aber die Entscheidung durch die Betroffenen gefasst werden und nicht vom Ministerium in München aus.

Nachdem dann die Ampel-Koalition ihre Geschäfte aufgenommen hat, hat der Bundesminister für Wirtschaft, Klima und Märchen einen Gesetzentwurf erlassen, der den einzelnen Bundesländern gewisse Windkraft-Quoten vorschreibt. Entsprechend der grünen Ideologie wird hier auf die Physik und die Bevölkerungsdichte nur eingeschränkt Rücksicht genommen. Zum Versagen der Unionsparteien bei der Verhinderung von zustimmungspflichtigen Gesetzen verweisen wir auf Deutschland unzufrieden: CDU/CSU im Bundesrat spielen die politische Agenda von Rot/Grün mit – Meinung und Wahrheit (meinung-und-wahrheit.de)

Habeck´s Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land

In der Anlage zu § 3 Abs 1 des Gesetzes sind die Flächenbeitragswerte für den 31.12.2027 und den 31.12.2032 ausgewiesen. Der gesamte Gesetzestext kann hier nachgelesen werden.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1356)
Bundesland Spalte 1:
Flächenbeitragswert, der
bis zum 31. Dezember 2027
zu erreichen ist (Anteil der
Landesfläche in Prozent)1
Spalte 2:
Flächenbeitragswert, der
bis zum 31. Dezember 2032
zu erreichen ist (Anteil der
Landesfläche in Prozent)1
Spalte 3:
Landesflächen
(in km2)2
Baden-Württemberg 1,1 1,8 35 747,82
Bayern 1,1 1,8 70 541,57
Berlin 0,25 0,50 891,12
Brandenburg 1,8 2,2 29 654,35
Bremen 0,25 0,50 419,62
Hamburg 0,25 0,50 755,09
Hessen 1,8 2,2 21 115,64
Mecklenburg-Vorpommern 1,4 2,1 23 295,45
Niedersachsen 1,7 2,2 47 709,82
Nordrhein-Westfalen 1,1 1,8 34 112,44
Rheinland-Pfalz 1,4 2,2 19 858,00
Saarland 1,1 1,8 2 571,11
Sachsen 1,3 2,0 18 449,93
Sachsen-Anhalt 1,8 2,2 20 459,12
Schleswig-Holstein 1,3 2,0 15 804,30
Thüringen 1,8 2,2 16 202,39

Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunk bedeutet das, dass bis 2032 insgesamt zweieinhalb mal so viel Fläche für Windkraft zur Verfügung gestellt werden muss wie bisher.

Als Bayerischer Wirtschaftsminister ging Hubert Ainwanger im Jahr 2022 sehr entspannt mit diesen Anforderungen um. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Regierungserklärung des Ministers Aiwanger vom 31.05.2022: Bayern: Aiwanger verteidigt Festhalten an umstrittener Windrad-Regel – Bayern – SZ.de (sueddeutsche.de)

„Gelassenheit bei den Freien Wählern, Rage bei der CSU – es war ein erstaunlicher Widerspruch in den Reaktionen, die am Mittwoch aus der Staatsregierung auf den Windkraft-Vorstoß des grünen Bundesklimaminister Robert Habeck kamen. Da wurde der Gesetzesentwurf aus Berlin publik, wonach jedes Bundesland eine verbindliche Windrad-Quote zugewiesen bekommt. Erfüllt Bayern die Ziele, kann die umstrittene 10-H-Abstandsregel bestehen bleiben. Falls nicht, fällt sie via Bundesrecht weg, Habeck würde also rigoros durchgreifen. Basst scho, teilte sinngemäß Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) mit: „Wir werden die Vorgaben des Bundes erfüllen“, die geplante Lockerung der 10-H-Regel im Freistaat bringe genug Potenzial für Windräder. Eine Anfrage an die Staatskanzlei von Ministerpräsident Markus Söder beantwortete dagegen Bauminister Christian Bernreiter (beide CSU) ganz anders: Er nannte Habecks Entwurf „perfide“, rügte eine „Sanktionskeule“ und das Prinzip „Brechstange“ – der Bund stelle „damit die Windkraft gegen die Menschen“.

Hier hat der Wirtschaftsminister ein Placebo verabreicht. Aktuell sind 0,2% der Fläche Bayerns mit Windrädern bebaut, bis 2027 könnten mehr als fünfmal so viele aufgestellt werden und  bis 2032 sogar neun(!)mal so viel.

Formal kann sich der Wirtschaftsminister darauf berufen, dass die 10H-Regelung bestehen bleibt, es wurden aber so viele Ausnahmen geschaffen, dass kaum ein Bewohner im ländlichen Raum Bayerns davor sicher sein kann, dass er über kurz oder lang mit einer Windkraftanlage vor seiner Haustüre konfrontiert wird. Ursache für dieses Desaster ist insbesondere auch der aktuelle bayerische Ministerpräsident wegen des von ihm geforderten Atomausstiegs Die Irrungen des Dr. Markus Söder: Vom Atomaussteiger zum Atomkraft-Laufzeitverlängerer – Meinung und Wahrheit (meinung-und-wahrheit.de).

Die Energiegewinnung aus der „erneuerbaren“ Solarenergie hat noch eine gewisse Planbarkeit, mit Windrädern kommt aber Chaos in die Energieverteilsysteme, außerdem sind für die „Dunkelflaute“ noch Ersatzkraftwerke notwendig. Insofern kann die Windenergie in Bayern niemals einen nachhaltigen und sicheren Beitrag zu Energieversorgung des Landes leisten.

Windräder machen möglicherweise Investoren reich, die unmittelbar davon betroffene Bevölkerung leidet und eine sichere und günstige Energieversorgung wird dadurch für Bayern nicht erreicht. Wir werden dazu in den nächsten Wochen noch umfangreiche Veröffentlichungen zur Energie- und Klimadebatte beisteuern.

Wir werden auch Vor-Ort-Kampagnen unterstützen, die die Bevölkerung aufrütteln, damit diese sich gegen den Bau von Windrädern in ihrem Vorgarten wendet.

 

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