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Deutschland unzufrieden: CDU/CSU im Bundesrat spielen die politische Agenda von Rot/Grün mit

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Umfrage: Drei Viertel der Menschen unzufrieden mit Bundesregierung (faz.net)

“Einer aktuellen Umfrage zufolge sind gut drei Viertel der Menschen in Deutschland unzufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung. 77 Prozent der Befragten geben im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer an, dass sie weniger oder gar nicht zufrieden sind; im Februar 2022 lag der Anteil noch bei 64 Prozent. Die vom Institut Forsa am 6. und 7. Juli durchgeführte Umfrage mit 1002 Teilnehmern wurde am Dienstag veröffentlicht.” 

Derartige Umfrageergebnisse haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass eine Regierung bzw. eine Koalition durch Landtagswahlen während der Legislaturperiode die eine oder andere Landtagswahl verliert und sich dadurch im Bundesrat dann die Mehrheitsverhältnisse ändern.

Der Bundestag erlässt Gesetze – mittlerweile wird ihm seitens der Regierung nicht mehr ausreichend Zeit gegeben, um dazu eine eigene Meinungsbildung durchzuführen. Das hat aber bei den derzeitigen Ampelfraktionen im Bundestag kaum Bedeutung, denn dort wird alles durchgewunken, was von von der Regierung eingebracht wird. Die Gesetze sind dann aber noch nicht wirksam, zum einen gehen sie noch in den Bundesrat und dann müssen sie auch noch vom „das beste Deutschland aller Zeiten!“-Steinmeier unterzeichnet werden.

Der Bundesrat wird auch als Länderkammer bezeichnet und hat große Bedeutung bei der Verabschiedung von Gesetzen. Das Deutsche Grundgesetz unterscheidet hier zwischen zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen:.

Zustimmungspflichtige Gesetze regeln folgendes:

  • Gesetze, die die Verfassung ändern.
    Hier muss der Bundesrat sogar mit einer Zweidrittelmehrheit (46 Stimmen) zustimmen (Artikel 79 Abs. 2 GG).
  • Gesetze, die in bestimmter Weise Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben.
    Hierunter fallen auf der Einnahmeseite alle Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen die Länder oder Gemeinden beteiligt sind (Artikel 105 Abs. 3 GG): zum Beispiel die Lohn- und Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer und die Gewerbesteuer.
    Auf der Ausgabenseite zählen hierzu alle Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbare Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen (Artikel 104a Abs. 4 GG).
  • Gesetze, für deren Umsetzung in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen wird.
    Die Länder haben das Recht, von bundesgesetzlichen Regelungen über die Einrichtung der Behörden und über das Verwaltungsverfahren durch Landesgesetz abweichen zu dürfen. Die Zustimmung des Bundesrates ist insoweit nur erforderlich, wenn im Bundesgesetz wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das Verwaltungsverfahren ausnahmsweise ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder geregelt wird (Artikel 84 Abs. 1 GG).
    Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html

Bei den nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen kann der Bundesrat lediglich ein Votum abgeben und den Gesetzgebungsprozess verschieben, aber letztlich vom Bundestag überstimmt werden. Ein Beispiel für ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz ist die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts: spiegel.de/…/staatsangehoerigkeitsrecht-das-sind-die-neuen-regelungen-fuer-einbuergerungen-a-53d13589-c371-4bc8-93f7-53696ad92d99

Das Heizungshammer-Gesetz, das nach der Sommerpause vom Bundestag erlassen wurde, ist so ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Hierzu schreibt der Spiegel am 08.09.2023 dass davon ausgegangen wird, dass der Bundesrat zustimmen wird: Gebäudeenergiegesetz: Bundestag beschließt Heizungsgesetz – DER SPIEGEL

Wie kann das sein, wo doch so viele Landesregierungen aus Unionsparteien gebildet werden?

Bildnachweis

zusammensetzung.jpg (2917×1646) (bundesrat.de)

Aus der Grafik ist erkennbar, dass Union (zusammen mit einem Koalitionspartner) in der Mehrzahl der Landtage Teil der Regierung ist – teils mit den Grünen, teils mit der SPD und in Bayern mit den Freien Wählern. In insgesamt 43 der 69 Sitze im Bundesrat wirken die Unionsparteien mit, das macht einen Stimmenanteil von über 62%. 

Damit hätte die Union die theoretische Möglichkeit, sämtliche zustimmungspflichtige Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition zu Fall zu bringen, allerdings gehört es zum üblichen Standard einer Koalitionsvereinbarung, dass im Fall einer Uneinigkeit über das Abstimmungsverhalten einer Landesregierung sich das jeweilige Bundesland im Bundesrat enthält.

So hat sich die Union in fast allen Landtagen ein Stück weit in die Hände von Regierungspartnern gegeben, die in Berlin auch als Teil der Ampel-Koalition tätig sind. Eigentlich würde noch der Spruch von Christian Lindner aus 2017 gelten:

„Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren“

Das sehen die Unionsparteien CDU und CSU offensichtlich anders und haben sich über die Landesregierungen in die Abhängigkeit der Ampel-Koalition einspannen lassen – ganz nach dem Motto von Gajus Julius Caesar:

„Lieber der erste im Dorf als der zweite in Rom“

würde das auf die bundesrepublik übersetzt bedeuten:

„Lieber in München, Düsseldorf, … den Ministerpräsidenten spielen als in einer großen Koalition in Berlin für die Mehrheiten sorgen“

Im Jahr 2005, als Angela Merkel die Kanzlerschaft in Berlin übernommen hatte, waren die Stimmenanteile im Bundesrat wie folgt verteilt:

 

Bildnachweis

Bundesrat – Zusammensetzung – Archiv – Zusammensetzung des Bundesrates

 Hier ist zu erkennen, dass die Union über den Bundesrat der Regierung von Gerhard Schröder in der Endphase von dessen Regierungszeit wesentlich in die Parade grätschen konnte und eine Vielzahl von Gesetzen boykottieren konnte.

Angela Merkel hatte in der Bundestagswahl 2005 35,2% der Zweitstimmen geholt, als sie als Kanzlerin nicht mehr angetreten war, hat die Union nur noch 24,1 % erzielt.

Das gesamte Desaster dieser Regierungschefin für die Union ist insoweit nicht nur das Schrumpfen um etwa ⅓ der Stimmanteile, es ist insbesondere der Verlust der strategischen Bundesratsmehrheit.

Solange sich die Unionsparteien sklavisch an eine der Parteien der Ampel-Regierung ketten, um in einer Landesregierung mitregieren zu dürfen, so lange wird die Union nicht mehr in der Lage sein, über den Bundesrat Teil eines Korrektivs zu sein, das Deutschland dringend benötigt.

Keine Brandmauern sondern eine strategische Alternative tut Not.

 

Bildnachweis:

Reichstag Dem Deutschen Volke – Kostenloses Foto auf Pixabay – Pixabay

 

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