Die aktuelle Regierung sieht sich mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, die von der anhaltenden geopolitischen Spannung bis hin zu internen politischen Differenzen reichen. Inmitten dieser turbulenten Zeiten zeigen die neuesten Umfragen einen deutlichen Rückgang der Unterstützung für die amtierende Regierung. Die politische Führung, konfrontiert mit sinkenden Umfragewerten, scheint nun nach Wegen zu suchen, um ihre Amtszeit zu verlängern und sich Zeit zu verschaffen, die dringend benötigten „Reformen“ umzusetzen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius hat kürzlich die Notwendigkeit betont, die Bundeswehr zu modernisieren und die Kriegsfähigkeit Deutschlands angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu stärken.
„Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden. Wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen!“
Diese Aussagen werfen Fragen nach der Bereitschaft und Fähigkeit der Regierung auf, die Sicherheit des Landes zu gewährleisten, insbesondere im Kontext des anhaltenden Ukraine-Konflikts.
Erste Kritiker wie der Arzt Paul Brandenburg sehen in diesen Äußerungen des Verteidigungsministers die Vorbereitung auf den Verteidigungsfall:
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Rechtliche Grundlage für die Verschiebung von Neuwahlen zum Bundestag könnte Art. 115h des Grundgesetzes sein:
Art 115h GG
(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.(2) Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch den Gemeinsamen Ausschuß erforderlich, so wählt dieser einen neuen Bundeskanzler mit der Mehrheit seiner Mitglieder; der Bundespräsident macht dem Gemeinsamen Ausschuß einen Vorschlag. Der Gemeinsame Ausschuß kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.
Im Monatsdurchschnitt der Umfrageergebnisse liegt die Wahlprognose für die woke Ampelregierung aktuell bei etwa 36 Prozent Bundestagswahl: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #btwahl (dawum.de) .
CDU/CSU | SPD | FDP | Grüne | Linke | AfD | Freie Wähler | Sonstige |
28,55 | 16,06 | 5,66 | 14,10 | 4,51 | 21,54 | 3,16 | 6,43 |
Ob bei der nächsten Wahl die FDP, die Linke und die freien Wähler die 5%-Hürde erreichen wird, ist fraglich. Würde man diese Parteien sowie die Sonstigen vom Wahlergebnis ausblenden, würde die Ampel effektiv auf 41,7% kommen, die CDU/CSU auf 33,2% und die AfD auf 25,1%.
Derartige Umfragewerte machen die Anwendung des Art. 115h für die Ampel natürlich „interessant“.
2 Antworten
Für mich sind unsere Regierung Kriegstreiber.Mit Waffen schafft man keinen Frieden.Und das wollen sie auch nicht.Warum wird Selenski nicht kontrolliert was er mit dem vielen Geld macht?vielleicht wieder eine Villa kaufen???Warum setzt man sich nicht mit Putin zusammen und klärt?Weil das auch keiner will.
Vor einiger Zeit wurde dieser Gedanke schon von einer Regierenden geäußert, in einem Nebensatz. Schon da habe ich gedacht, dass sie alles tun werden, um noch mind. ein Jahr an ihre reguläre Regierungszeit anzuhängen.
Dann sagte Robert H. kürzlich, dass die Transformation länger dauern könnte und es jetzt wirklich nicht richtig wäre, wenn sie abgebrochen werden müsste.
Dieser Gedanke über eine Legislaturperiode von mind. fünf Jahren ist also schon präsent, nur noch nicht offiziell soruchreif.
Sie werden es versuchen und viele werden JA sagen 🤦♀️