Meinung und Wahrheit

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Staatsanwälte Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue außer Kontrolle: Wie Deutschlands Justiz die Meinungsfreiheit mit Hausdurchsuchungen zerstört

Staatsanwälte Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue
Im 60 Minutes Beitrag zeigen Staatsanwälte Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue wie sie gegen "Meinungsverbrecher" vorgehen. Screenshot aus https://www.youtube.com/watch?v=-bMzFDpfDwc

Ein Bericht des renommierten US-Nachrichtenmagazins „60 Minutes“ hat eine kontroverse Debatte über die Meinungsfreiheit in Deutschland entfacht. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen deutscher Strafverfolgungsbehörden gegen sogenannte „Hasskriminalität“ im Internet. Der Bericht zeigte Aufnahmen von Hausdurchsuchungen und beschlagnahmten Smartphones, begleitet von Interviews mit deutschen Staatsanwälten, die offen über ihre Maßnahmen sprachen – und dabei erkennbar Freude an den Eingriffen in die Grundrechte der Bürger zeigten.

Kritikpunkte an den deutschen Staatsanwälten

In der Reportage äußerten die interviewten Staatsanwälte, darunter Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, bemerkenswerte Einschätzungen, die erhebliche Zweifel an ihrem Rechtsverständnis aufkommen lassen. Besonders kritikwürdig sind dabei folgende Punkte:

  1. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Smartphones als härtere Strafe als Geldbußen
    Die Staatsanwälte bestätigten in der Sendung, dass für die Betroffenen die Beschlagnahme ihres Smartphones eine größere Belastung darstelle als eine Geldstrafe. Dies zeigt ein besorgniserregendes Missverhältnis der Strafverfolgung, denn hier wird nicht das eigentliche Delikt bestraft, sondern die Wirkung der Maßnahme als Abschreckung instrumentalisiert.
  2. Unangebrachte Freude über die Wirkung repressiver Maßnahmen
    Während des Interviews lachten die Staatsanwälte über die Reaktionen der Betroffenen auf die Beschlagnahmung ihrer Smartphones. Dieses Verhalten lässt auf eine bedenkliche Haltung gegenüber Bürgerrechten schließen, da die Maßnahmen offenbar nicht nur als Mittel zur Rechtsdurchsetzung betrachtet, sondern auch mit Genugtuung angewandt werden.
  3. Ausweitung strafrechtlicher Rahmenbedingungen über gesetzliche Grundlagen hinaus
    Die interviewten Staatsanwälte äußerten sich dahingehend, dass sie sogenannte „Meinungsverbrechen“ auf Grundlage von „Hass und Hetze“ für strafverfolgungswürdig halten. Dies geht jedoch über die bestehenden strafrechtlichen Normen hinaus, da Äußerungen in sozialen Medien oft noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Staatsanwaltschaft überschreitet hier ihre Kompetenzen, indem sie sich als moralische Instanz anstelle einer juristischen Behörde versteht.
  4. Einschränkung des Meinungskorridors
    Durch die aggressiven Maßnahmen der Staatsanwaltschaft entsteht ein Klima der Angst, das Bürger davon abhält, ihre Meinung frei zu äußern – selbst wenn diese nicht strafrechtlich relevant ist. Diese Entwicklung ist ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes und stellt eine unzulässige Einschränkung des demokratischen Diskurses dar.

Als Autor dieses Artikels habe ich die Veröffentlichung bei 60 Minutes zum Anlass genommen, um folgende Dienstaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft in Celle zu senden:

Klaus Fiegl                                                                                                             06.03.2025
[Straße]
[PLZ und Ort] 

An den
Generalstaatsanwalt in Celle

Riemannstraße 8
29225 Celle

 

 

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwälte Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die oben genannten Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund ihres Verhaltens im Rahmen eines Beitrags des US-Nachrichtenmagazins „60 Minutes“. Dieser Beitrag ist Ihnen sicherlich bekannt, kann aber als gekürzte Version im Internet aufgerufen werden unter:

Die vollständige Version ist erreichbar über einen Paramount+ Account unter

https://www.paramountplus.com/de/shows/video/EEfr1j6JRLs_6iltbDhrbVRSnepMpL1h/

In diesem Beitrag wurden Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme von Smartphones bei Bürgern gezeigt, die verdächtigt wurden, sogenannte „Hasskriminalität“ im Internet begangen zu haben.

Die Gründe für meine Beschwerde sind wie folgt:

  1. Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen: Die Durchführung von Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme von Smartphones sind überzogene Maßnahmen, insbesondere wenn die betreffenden Äußerungen noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
  2. Unangemessenes Verhalten der Staatsanwälte: In dem Beitrag äußerten die Staatsanwälte offen ihre Freude und ein diabolisches Lachen über die Wirkung ihrer Maßnahmen.
  3. Einschränkung der Meinungsfreiheit: Durch ihr Vorgehen tragen die Staatsanwälte dazu bei, den Meinungskorridor unzulässig einzuschränken und ein Klima der Angst zu erzeugen, das Bürger davon abhält, ihre Meinung frei zu äußern.

Ich bitte Sie daher, das Verhalten der genannten Staatsanwälte zu überprüfen und disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

Ich werde diese Dienstaufsichtsbeschwerde unter www.meinung-und-wahrheit.de veröffentlichen und auch über Ihre Rückmeldung berichten.

Es wird um Rückmeldung Ihrer Maßnahmen gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Fiegl

 

 

Reaktion aus den USA – J. D. Vance kritisiert deutsches Vorgehen

Der Bericht von „60 Minutes“ blieb nicht ohne internationale Reaktionen. Der US-amerikanische Vizepräsident J. D. Vance griff das Thema in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz auf.

Vice President JD Vance Delivers Remarks at the Munich Security Conference – YouTube

 

Die deutsche Version dieser Rede ist hier anzusehen bzw. anzuhören:

Rede von US-Vizepräsident J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz (Deutsch)

Er kritisierte scharf das deutsche Vorgehen gegen sogenannte „Hasskriminalität“ und warnte vor den Gefahren eines Staates, der sich anmaßt, Meinungen zu unterdrücken. Vance sprach von einem „orwellianischen Albtraum“ und stellte die Frage, ob Deutschland sich noch auf dem Boden demokratischer Werte bewege. Seine Rede verstärkte die internationale Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Rolle des Staates bei ihrer Einschränkung.

Die Veröffentlichung dieser fragwürdigen Praktiken in der US-Sendung „60 Minutes“ hat das Thema Meinungsfreiheit in Deutschland international ins Rampenlicht gerückt. Es bleibt abzuwarten, ob die Justizministerien und Aufsichtsbehörden entsprechende Maßnahmen ergreifen oder ob diese Form der Einschüchterung weiterhin Bestand hat.

Über den Fortgang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwälte wird hier berichtet.

 

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