Verbot der Compact-Magazin GmbH
In einem politischen „Coup“, der an kafkaeske Verhältnisse erinnert, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das „Compact“-Magazin nach dem Vereinsgesetz verboten. Der Kniff? Die Compact-Magazin GmbH ist, wie der Name schon sagt, eine GmbH und kein Verein. Aber wer braucht schon solche Spitzfindigkeiten, wenn es darum geht, den Feind der Demokratie zu bekämpfen. Hier dazu die Pressemitteilung der Innenministerin: BMI – Presse – Harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene: Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet das Magazin „COMPACT“
Selbst für eine Bundesinnenministerin sollte es möglich sein, beim Amtsgericht Potsdam unter der Handelsregister Abteilung B mit der Nummer HRB 24411 P den Handelsregisterauszug der Compact-Magazin GmbH abzurufen. Wer das von den Lesern selbst ansehen möchte: www.unternehmensregister.de – und dann nach Compact-Magazin GmbH den Registereintrag suchen.
Die Verfassungsschützer haben angeblich in monatelanger akribischer Arbeit festgestellt, dass das „Compact“-Magazin nicht nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet, sondern auch Themen der sogenannten Reichsbürgerbewegung anspricht. Diese Bewegung glaubt bekanntlich, dass die Bundesrepublik Deutschland eigentlich gar kein Staat, sondern nur eine GmbH ist. Da stellt sich doch die Frage: Wusste das „Compact“-Magazin etwa mehr als wir alle?
Verwendung der gesetzlichen Grundlage aus dem Vereinsgesetz
Ministerin Faeser hat sich entschieden, das Vereinsgesetz(!) kreativ auszulegen und so die Reichsbürger in ihrem Glauben zu bestärken: Wenn die Bundesrepublik tatsächlich eine GmbH ist, warum sollte man dann nicht eine GmbH wie einen Verein behandeln können? Eine kleine Gesetzesanpassung hier, ein bisschen Verfassungsschutzbeobachtung da, und schon haben wir den Salat – oder sollte man besser sagen, die Vereins-GmbH?
In einer mit Spannung erwarteten Pressekonferenz erklärte Faeser, sie habe heute das gesichert rechtsextremistische ‚Compact‘-Magazin verboten. Es sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetze auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.
Rechtsexperten und Satiriker gleichermaßen reiben sich verwundert die Augen. Ein Rechtsexperte kommentierte: „Man muss der Innenministerin Respekt zollen für ihre kreative Anwendung des Vereinsgesetzes. Die Grenzen zwischen rechtlicher Realität und satirischer Fantasie scheinen zunehmend zu verschwimmen.“
Selbst die Reichsbürger, die das Verbot des „Compact“-Magazins sicherlich als weiteren Beweis für die Untauglichkeit der Bundesrepublik ansehen werden, müssen zugeben: Die Bundesregierung hat sie dieses Mal mit ihren eigenen Waffen geschlagen. „Wir wussten immer, dass Deutschland eine GmbH ist“, sagte ein führender Reichsbürger, „aber dass die Regierung das nun auch endlich einräumt, hätten wir nie erwartet.“
Das Verbot der Compact-Magazin GmbH wirft komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere da es sich um eine GmbH und nicht um einen Verein handelt und das Magazin durch Art. 5 GG (Pressefreiheit) geschützt ist.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GmbH) und Vereinsrecht
Das Vereinsgesetz (§ 3 VereinsG) richtet sich primär an Vereine. Da die Compact-Magazin GmbH eine GmbH ist, greift hier das Vereinsrecht nicht direkt. Das Verbot einer GmbH müsste daher auf anderen rechtlichen Grundlagen basieren. Das Bundesinnenministerium hat jedoch die Befugnis, Organisationen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, zu verbieten. Der Geschäftsführer der Compact-Magazin GmbH, Jürgen Elsässer, hat in einem Interview nach der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Firmenvermögens erklärt, die Gesellschaft sei noch nie Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen bzw. Verurteilungen gewesen.
Schutz durch Art. 5 GG (Pressefreiheit)
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland:
- Meinungsfreiheit: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
- Pressefreiheit: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland und bildet eine der Grundsäulen der Demokratie. Eingriffe in diese Freiheit sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Allerdings sind diese Freiheiten nicht unbegrenzt. Sie finden ihre Schranken unter anderem in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG).
Umfassende Kritik an der Entscheidung von Frau Faeser
Das Compact-Magazin und die damit zusammenhängenden Agenturen stellen in Gänze u.a. eine Print-Organisation mit eigener Druckauflage dar, die durch die Pressefreiheit ganz besonders geschützt ist. Hier kann man die Entscheidung der Ministerin Faeser als „mutig“ oder auch als „dümmlich“ oder auch als „politisch motiviert“ bezeichnen, die Chance, dass das Verbot langfristig hält, ist sehr zweifelhaft. Der Anwalt Joachim Steinhöfel hat sich im Interview mit Roland Tichy bereits festgelegt: Wie Nancy Faeser den Rechtsstaat mit Füßen tritt (tichyseinblick.de)
Demnach wird das Verbot vor ordentlichen Gerichten nicht halten und der Rücktritt von Frau Faeser sei nur eine Frage der Zeit. Es handele sich dabei um einen größeren Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit als 1962 beim Spiegel-Skandal. Es waren Stimmen hörbar, die Frau Faeser bescheinigen, sie hinterlasse die Politik der verbrannten Erde, schließlich habe sie keinerlei Chance mehr, mit ihrer Partei erneut an die Regierung zu kommen. Andererseits wird man sich zu gegebener Zeit auch über strafrechtliches Handeln in der Ampel-Regierung Gedanken machen müssen.
Unsere Analyse zu den Rechtsextremismus-Vorwürfen gegenüber dem Compact-Magazin
Wir haben ChatGPT in den Veröffentlichungen des Compact-Magazins recherchieren lassen, welche Artikel und welche Inhalte als besonders rechtsextrem anzusehen seien:
Hier sind detaillierte „Analysen“ der „rechtsextremen Kerne“ von zehn Artikeln des Compact-Magazins von ChatGPT sowie unsere Einschätzung:
„Corona Lügen“: Rechtsextremer Kern: Der Artikel leugnet die Existenz oder die Gefährlichkeit der COVID-19-Pandemie und stellt sie als Verschwörung dar, die von Regierungen und Eliten inszeniert wurde, um Kontrolle über die Bevölkerung auszuüben. Diese Sichtweise untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen und wissenschaftliche Experten, was typisch für rechtsextreme Narrative ist, die Misstrauen und Angst schüren (Internet Archive).
Einschätzung: Die Veröffentlichungen der RKI-Files zeigen aber ganz deutlich, dass die Kritiker Recht hatten, was an einem Artikel über „Corona Lügen“ rechtsextrem sein soll, erschließt sich nicht, überdies sind sämtliche Ausführungen darin wohl von der Meinungsfreiheit gedeckt.
„Die Diktatur der Grünen“: Rechtsextremer Kern: Der Beitrag stellt die Grünen als autoritäre Kraft dar, die eine „Diktatur“ anstrebt, um ihre Klimapolitik durchzusetzen. Dies dient dazu, politische Gegner zu dämonisieren und demokratische Debatten zu delegitimieren. Rechtsextreme verwenden solche Taktiken, um Feindbilder zu schaffen und Polarisierung zu fördern (Internet Archive).
Einschätzung: Wenn „Omas gegen Rechts“ gegen Veranstaltungen des politischen Gegners demonstrieren und diese stören, wenn die Antifa brutal gegen den politischen Gegner vorgeht, dann klatscht die Innenministerin dazu Beifall. Es waren u.a. die Grünen in der Regierung, die einen verfassungswidrigen Haushalt verabschiedet hatten.
Wenn der Grüne Klimaminister den Menschen in Deutschland die Heizung herausreißen lässt, die Wohnungen unbewohnbar machen will und die Eigentümer faktisch enteignet, dann hat der Begriff „Diktatur der Grünen“ zumindest einen sachlichen Kontext, der Rest zählt damit zur Meinungsfreiheit.
Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Bundesregierung auf der Grundlage der Verfassungsbeschwerde von Julian Reichelt wird klar, dass das Grundgesetz die Bürger vor der Regierung schützt, nicht die Regierung vor den Bürgern.
„Geschichtslügen gegen Deutschland“: Rechtsextremer Kern: Der Artikel behauptet, dass die offizielle Geschichtsschreibung, insbesondere zur NS-Zeit, auf Lügen basiert. Diese revisionistische Perspektive versucht, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren oder zu leugnen, was ein zentraler Bestandteil rechtsextremer Ideologie ist (Internet Archive).
Einschätzung: Die Meinungsfreiheit ist sehr umfassend, in Deutschland endet die Meinungsfreiheit im Bereich des § 130 StGB, wenn es um die Leugnung des Holocaust geht. Es ist nicht bekannt, dass der Compact-Autor für diesen Artikel strafrechtlich sanktioniert wurde.
„Kinderschänder: Die Netzwerke der Eliten“: Rechtsextremer Kern: Der Beitrag verbreitet die Verschwörungstheorie, dass Eliten in Kindesmissbrauchsnetzwerke verwickelt sind. Solche Narrative werden oft genutzt, um Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen zu säen und Feindbilder aufzubauen. Diese Taktik ist typisch für rechtsextreme Propaganda (Internet Archive).
Einschätzung: „Verschwörungstheorien“ sind auch Meinungen, die von Art. 5 GG geschützt sind.
„Klimawandel – Fakten gegen Hysterie“: Rechtsextremer Kern: Der Artikel leugnet oder verharmlost den menschengemachten Klimawandel und stellt Klimaschutzmaßnahmen als übertrieben oder schädlich dar. Dies passt in das rechtsextreme Narrativ, das wissenschaftliche Erkenntnisse delegitimiert und progressive politische Maßnahmen angreift (Internet Archive).
Einschätzung: Es sprechen viele Argumente gegen den (ausschließlich) vom Menschen gemachten Klimawandel. Die Strahlkraft der Sonne, mithin der Energieeintrag auf der Erde, hat über die Jahr-Millionen regelmäßig geschwankt und dabei die großen Klimazyklen entstehen lassen. Derartige Änderungen gibt es auch im kleineren und kurzfristigen Umfang.
Viele Wissenschaftler bezweifeln das sektenhaft vorgetragene Klima-Narrativ.
Zweifel an den Klimamodellen zu zeigen, ist höchst angemessen und unzweifelhaft von der Meinungsfreiheit abgedeckt.
„Antifa Compact Spezial Magazin“: Rechtsextremer Kern: Dieser Beitrag kriminalisiert antifaschistische Gruppen und stellt sie als gewalttätige, staatsfeindliche Elemente dar. Die Diffamierung und Kriminalisierung von Antifa und ähnlichen Bewegungen ist ein gängiges rechtsextremes Muster, um oppositionelle Kräfte zu delegitimieren und zu unterdrücken (Internet Archive).
Einschätzung: Es ist an keiner Stelle erkennbar, was an einer journalistischen Beschäftigung mit der Antifa verboten sein soll. Sämtliche Fragestellungen unterliegen der Meinungs- und Pressefreiheit.
„BRD-Sprech: Vaterlandsverräter“: Rechtsextremer Kern: Der Artikel bezeichnet Politiker und staatliche Akteure als „Vaterlandsverräter“, was eine extreme Delegitimierung und Entmenschlichung politischer Gegner darstellt. Solche Narrative fördern Hass und Gewalt gegen politische Institutionen und Personen, die nicht der rechtsextremen Ideologie entsprechen (Compact Online).
Einschätzung: Der Begriff „Vaterlandsverräter“ wird in der politischen Auseinandersetzung häufig verwendet, zuletzt u.a. vom Bayerischen Ministerpräsidenten. Es ist nicht erkennbar, weshalb derartige Aussagen ein Problem für die Meinungsfreiheit darstellen sollen.
„Agenten des Volkes“: Rechtsextremer Kern: Der Beitrag glorifiziert rechtsextreme Politiker und stellt sie als „Volksvertreter“ dar, die gegen eine angeblich unterdrückerische Regierung kämpfen. Diese Heroisierung dient dazu, die rechtsextreme Bewegung zu legitimieren und ihre Aktionen als gerechtfertigt darzustellen (Compact Online).
Einschätzung: Wenn bestimmte Politiker fordern, wieder die Interessen der deutschen Ur-Bevölkerung in den Mittelpunkt zu stellen, dann sind das legitime Vorstellungen in der politischen Arena. Was hier für die Meinungs- und Pressefreiheit ein Problem darstellen soll, ist nicht erkennbar.
„Lügen und betrügen“: Rechtsextremer Kern: Der Artikel behauptet, dass Medien und politische Gegner systematisch gegen die AfD und ihre Politiker vorgehen, was eine typische Verschwörungstheorie darstellt. Diese Narrative sollen das Vertrauen in unabhängige Medien und demokratische Prozesse untergraben und rechtsextreme Positionen stärken (Compact Online).
Einschätzung: Über viele Jahrzehnte war es z.B. im Bundestag Usus, dass jede Fraktion einen Stellvertreter des Bundestagspräsidenten stellt. Seitdem die AfD den Franktionsrang errreicht hat, ist davon nicht mehr die Rede. In vielen Landtagen das selbe Spiel.
Hier wird lediglich die Beschreibung der Wirklichkeit abgeliefert, das ist nicht einmal „Meinung“ sondern „beweisbare Tatsache“.
„Deutschland stirbt aus – Der Babybust“: Rechtsextremer Kern: Der Beitrag propagiert die Idee, dass Deutschland aufgrund niedriger Geburtenraten „aussterben“ werde und verbindet dies mit fremdenfeindlichen und nationalistischen Argumenten. Diese Narrative fördern Ängste vor demografischem Wandel und propagieren eine „rassereine“ Bevölkerungspolitik, was ein zentraler Bestandteil rechtsextremer Ideologie ist (Compact Online).
Einschätzung: Ist es denn nicht zutreffend, dass in Grundschulklassen mittlerweile Migrantenanteile jenseits der 50% bestehen, dass Grundschüler nicht mehr die deutsche Sprache ausreichend gut erlernen, um in den nächsten Schuljahren erfolgreich durch die etablierte Schulstruktur laufen zu können.
Hier wird lediglich die Beschreibung der Wirklichkeit abgeliefert, das ist nicht einmal „Meinung“ sondern „beweisbare Tatsache“.
Weitere Ausgaben des COMPACT-Magazins können im Internet-Archiv angesehen werden: https://archive.org/details/compact-magazin-sammlung/
Fazit
Diese Analysen zeigen, wie das Compact-Magazin „rechtsextreme Sichtweisen“ verbreitet. Es sind keine „rechtsextreme Sichtweisen“ sondern Ansichten, auf die jeder kritisch denkende Mensch nach einigen Überlegungen selbst kommt.
Frau Faeser hatte bisher nie einen Hehl aus ihrer linksextremen Vergangenheit gemacht, nunmehr krönt sie ihre politische Arbeit, indem sie im letzten Jahr ihres politischen Lebens in der Bundespolitik den politischen Gegner mit rechtsstaatswidrigen Maßnahmen überzieht.
So bleibt nur die Frage: Wenn die GmbH ein Verein ist und die Republik eine GmbH – sind wir dann alle Mitglieder in einem sehr exklusiven Club, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Verwirrspiel der deutschen Bürokratie auf die Spitze zu treiben? Eines ist sicher: Die schwarz-rot-goldenen Streifen sind verrutscht, und das Verwirrspiel hat gerade erst begonnen?