Meinung und Wahrheit

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Darf die Untersuchungshaft in einem Rechtsstaat als „Internierung“ bezeichnet werden?

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Bild von Peggy auf Pixabay

Darf man in einem Rechtsstaat von „Internierung“ sprechen?

Im Vorfeld eines demnächst erscheinenden Artikels haben wir uns umfangreich darüber Gedanken gemacht, ob die Anwendung des Begriff „Internierung“ auf Zustände in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist oder ob darin eine „Delegitimierung des Staates und seiner Organe“ beinhaltet ist.

Wir haben dazu auch Chat-GPT befragt:

„Auch in einem Rechtsstaat kann es Situationen geben, die als Internierung bezeichnet werden könnten, besonders wenn Personen ohne angemessenes rechtliches Verfahren oder unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien festgehalten werden. Der Schlüsselaspekt der Internierung ist oft die Abwesenheit eines regulären, fairen juristischen Prozesses und die Inhaftierung aus Gründen, die außerhalb der normalen strafrechtlichen Verfahren liegen.

Ein Rechtsstaat ist durch die Herrschaft des Gesetzes, den Schutz von Grundrechten und die Existenz unabhängiger Gerichte gekennzeichnet. Wenn eine Inhaftierung diese Prinzipien verletzt, kann sie als Internierung angesehen werden, selbst wenn sie in einem System stattfindet, das allgemein als Rechtsstaat gilt. Allerdings ist es in einem funktionierenden Rechtsstaat weniger wahrscheinlich, dass solche Praktiken offiziell gebilligt oder weit verbreitet sind.“

Chat-GPT sieht es also als grundsätzlich möglich an, dass es in einem Rechtsstaat zu Internierungen kommen kann. Für das juristische Detailwissen ist dieses Instrument der künstlichen Intelligenz bekannt, insofern spricht vieles dafür, dass auch die deutschen Gerichte eine derartige Äußerung unter die Meinungsfreiheit subsummieren.

Ein ganz praktisches Beispiel für die Internierung von Kritikern der Regierung und der Corona-Maßnahmen könnte insofern der Fall von Michael Ballweg sein, dem Gründer der Querdenken-Bewegung.

Stuttgart: „Querdenken“-Gründer Ballweg aus U-Haft entlassen – SWR Aktuell

Am 05.04.2023 schrieb der SWR:

„Ballweg saß seit dem 29. Juni 2022 wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Betrug in Untersuchungshaft.“

Eine Haftentlassung erfolgte also erst nach über neun Monaten.

Hierzu eine andere Quelle:

Der Querdenker-Chef saß über neun Monate in Untersuchungshaft, hier auch der Bericht von Boris Reitschuster:

Michael Ballweg frei! – reitschuster.de

Was den Leser der jeweiligen Beiträge dann fassungslos zurück lässt, ist dann die Weigerung des Landgericht Stuttgart, die Anklage gegen Michael Ballweg wegen Geldwäsche und Betrug zuzulassen. Von den vielen Vorwürfen ist damit „nur“ noch der Vorwurf der Steuerhinterziehung übrig geblieben.

Anklage-Kartenhaus gegen Ballweg zusammengebrochen – reitschuster.de

Dem Schlussstatement von Boris Reitschuster in seinem Artikel ist wohl nichts mehr hinzuzufügen:

„Die Anwälte warfen den Behörden vor, rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen zu treten. Unter anderem sei ihrem Mandanten rechtliches Gehör verweigert worden (siehe hier). „Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen“, kritisierte Ballwegs Rechtsanwalt Ralf Ludwig im Dezember 2022.

Besonders bizarr: Während in Deutschland etwa Kinderschänder und Mörder trotz Urteil auf freien Fuß kommen, weil die Justiz nach eigenen Angaben zu wenig Ressourcen hat (siehe hier und hier), reichten diese Ressourcen gleichzeitig für die – offenbar unberechtigte – Verfolgung von einem der bekanntesten Regierungskritiker aus.

So erfreulich es ist, wenn Ballweg nun Gerechtigkeit widerfährt – für die neun Monate im Gefängnis gibt es keine wirkliche Wiedergutmachung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass gegen die zuständige Staatsanwältin und den zuständigen Haftrichter, die beide laut den Anwälten extrem verfolgungswütig waren, wegen des Anfangsverdachts der Rechtsbeugung ermittelt wird, wie gegen den Weimarer Masken-Richter Dettmar (siehe hier), ist freilich gering.“

Vor derartigen Hintergründen sehen wir es als zulässig an, von „Internierung“ zu sprechen.

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