Meinung und Wahrheit

Wer vom Ziel nicht weiß, kann den Weg nicht haben.

Demokraten benutzen den Begriff “Hetze” nicht

 

In der politischen Rhetorik ist die Wahl der Worte von entscheidender Bedeutung. Besonders problematisch wird es, wenn Begriffe verwendet werden, die historisch belastet sind und deren Einsatz in der Vergangenheit mit Unterdrückung und Unrecht verbunden war. Ein solcher Begriff ist „Hetze“. 

 

Historisch gesehen wurde der Begriff der Hetze von totalitären Regimen wie den Nationalsozialisten und der DDR benutzt, um Kritik und Opposition zu unterdrücken. Er hat deshalb im demokratischen Diskurs keinen Platz.

 

Die Nazis implementierten das Heimtückegesetz, das im März 1933 zunächst als Verordnung erlassen wurde. Dieses Gesetz war ein Werkzeug zur Unterdrückung jeder Form von Meinungsäußerung, die gegen die Regierung gerichtet war. Ein Abschnitt des Gesetzes droht jedem mit dem Zuchthaus,  „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht“. Dieses Gesetz zielte darauf ab, jede Opposition zum Schweigen zu bringen und schuf ein Klima der Angst und Selbstzensur.

 

Ähnlich verhielt es sich in der DDR mit dem § 106 des Strafgesetzbuches, der als „Staatshetze“ bekannt war. Dieses Gesetz stellte eine Form der politischen Repression dar, mit der Zielsetzung, jede Form von Kritik oder Opposition gegen die sozialistische Regierung zu kriminalisieren. Diese Regelung war ein mächtiges Werkzeug in den Händen des Staates, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern.

 

In demokratischen Systemen sollte generell von der Verwendung solcher belasteten Begriffe abgesehen werden. Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen und dem offenen Diskurs. Die Verwendung von totalitären Begriffen wie „Hetze“, die historisch mit Unterdrückung und Unfreiheit assoziiert sind, steht im Gegensatz zu den Grundwerten der Freiheit, Offenheit und Toleranz, die demokratische Gesellschaften prägen.

 

Es ist wichtig, sich der Geschichte und der Bedeutung der Worte, die wir verwenden, bewusst zu sein. Worte haben Macht und können sowohl verletzen als auch heilen. In einer demokratischen Gesellschaft ist es entscheidend, eine Sprache zu wählen, die den Respekt für unterschiedliche Meinungen widerspiegelt und die Freiheit des Einzelnen fördert, ohne dabei andere zu unterdrücken oder zu marginalisieren. 

 

Abschließend lässt sich sagen, dass der verantwortungsbewusste Umgang mit Sprache ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Kultur ist. Demokraten sollten daher bewusst auf die Verwendung historisch belasteter Begriffe wie „Hetze“ verzichten, um die Grundwerte der Freiheit und Gleichheit aller Bürger zu wahren und zu fördern.

3 Antworten

  1. Sehr treffend analysiert. Gleichwohl hat die Bundesregierung mit dem neuen Straftatbestand „Verhetzende Beleidigung“ (§ 192a StGB) am 22.09.2021 ein Gesetz erlassen, das jede Kritik an der Regierung unter Strafe stellen könnte. Aus Angst vor Machtverlust greift man auf Methoden aus finsterer Zeit zurück. Das ist zutiefst undemokratisch und die Propaganda-Medien sind willfährige Helfer dieser Entwicklung.

    1. Fairerweise sollte man das Gesetz hier vollständig inkl. Kontext benennen, denn erst dann kann man sich eine freie Meinung bilden, ob es „finstere Zeiten“ begünstigen oder ihnen entgegenwirken soll:

      „Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

  2. Wir haben auf Facebook folgenden Kommentar erhalten:

    Im Text hat sich ein Fehler eingeschlichen: der §106 des Stgb der DDR hieß nicht „Staatshetze,“ sondern „staatsfeindliche Hetze.“
    Ich weiß das, denn ich wurde im Oktober 1973 deswegen vom Stadtbezirksgericht Berlin Pankow verurteilt.

    Wir bitten um Nachsicht! Wir sind keine „gelernten Ostdeutschen“!

    Wir lernen in Demut und sind für Anregungen dankbar. Bitte beteiligt Euch mehr bei den Artikeln!

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