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„Demokratische“ Zensur: Kretschmer und Voigt beim Zündeln – ein Fall für den Verfassungsschutz?

Mario Voigt, Franktionsvorsitzender der CDU im Landtag Thüringen: HMB Media / Alamy Stock Photo vom 5. Februar 2024 Michael Kretschmer, Ministerpräsident Freistaat Sachsen, CDU: NurPhoto SRL Alamy Stock Photo vom 20 September 2021 von Emmanuele Contini

In den letzten Wochen bzw. Monaten haben zwei prominente CDU-Politiker, Michael Kretschmer, der Ministerpräsident von Sachsen, und Mario Voigt, der Fraktionsvorsitzende der CDU in Thüringen, durch ihre Äußerungen zur Meinungsfreiheit in den sozialen Medien eine hitzige Debatte ausgelöst. Beide Politiker haben vorgeschlagen, die Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken zu regulieren, um die Verbreitung von Hassrede und Desinformationen einzudämmen. Diese Forderungen haben jedoch erhebliche Kritik hervorgerufen und sogar Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgeworfen.

Michael Kretschmer: Kontrolle über soziale Medien

Michael Kretschmer hat sich in mehreren Interviews und öffentlichen Auftritten dafür ausgesprochen, die Regulierung von Inhalten in sozialen Netzwerken zu verschärfen. Seine Position begründet er damit, dass die derzeitige Situation in den sozialen Medien zunehmend außer Kontrolle gerät und eine Gefahr für die gesellschaftliche Stabilität darstellt.

„Wir haben noch keinen aufgeklärten Umgang mit diesen neuen Medien“,

so Kretschmer vor den Wirtschaftsvertretern und verlangte eine stärkere Regulierung dieser Kanäle. Das sei auch eine wichtige Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus. Wegen AfD-Umfragehoch: Kretschmer will Neue Medien regulieren | Regional | BILD.de

Kretschmer argumentiert, dass die bestehenden Mechanismen zur Selbstregulierung der Plattformen wie Facebook und Twitter unzureichend sind und staatliche Eingriffe erforderlich machen.

Mario Voigt: Schutz der Demokratie durch Regulierung

Mario Voigt hat eine ähnliche Position eingenommen und betont, dass die Demokratie durch die unregulierte Verbreitung von Falschinformationen und extremistischer Propaganda gefährdet ist. In seiner Rede im Thüringer Landtag am 25.04.2024 sagte Voigt:

„Der Thüringen Monitor thematisiert noch einen weiteren Aspekt nämlich die Frage der privaten Mediennutzung und Fake News.
Ich will das schon sagen, das ist eine Frage die uns gemeinsam beschäftigen sollte, vier von fünf Befragten sind unsicher ob die Information aus den sozialen Medien Falschinformationen sind? Dieser Trend wundert nicht, Fake News, alternative Fakten, sind schon lange Kreise und Debatten die Feinde der Demokratie sind und unsere demokratischen Institutionen schwächen.

Voigt schlägt vor, dass soziale Netzwerke gesetzlich verpflichtet werden sollten, striktere Maßnahmen zur Überprüfung und Entfernung schädlicher Inhalte zu ergreifen. Er betont, dass dies keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern ein Schutz der demokratischen Grundordnung sei.

Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken

Die Forderungen von Kretschmer und Voigt haben nicht nur Zustimmung, sondern auch heftige Kritik hervorgerufen. Kritiker argumentieren, dass solche Maßnahmen eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen und gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Insbesondere der Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Vorstellung, dass staatliche Stellen die Inhalte in sozialen Netzwerken kontrollieren könnten, wird als potenziell gefährlicher Präzedenzfall gesehen.

Auch innerhalb der CDU gab es dazu kritische Stimmen.

Kein rechtsfreier Raum

Immer wieder wird vom Internet als rechtsfreiem Raum gesprochen, was jedoch unzutreffend ist. Die vielen Strafanträge, die insbesondere von Politikern wie Robert Habeck, Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Ricarda Lang gestellt werden, zeigen, dass das Gegenteil der Fall ist.

So betonte Don Alphonso in einem Artikel der „Welt“, dass die Strafverfolgung im Internet funktioniere, und es zahlreiche Beispiele von Verurteilungen aufgrund von Hassrede und Beleidigungen gebe.

Don Alphonso war es auch, der Robert Habeck mit Bahnhofsalkoholikern verglich. Habeck klagte dagegen und verlor. Dies zeigt, dass die rechtlichen Maßnahmen zur Kontrolle von Beleidigungen und Hassrede durchaus greifen Nius.

Auch Hadmut Danisch weist in seinem Blog regelmäßig darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. Über die „modernen“ Methoden, d.h. den verdeckte Zensurmechanismen, wie diese wirken und wie diese genutzt werden, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken berichtet Apollo News ausführlich: Apollo News.

Angela Merkel und das „Neuland“

Interessanterweise erinnerte die Diskussion auch an die Äußerungen der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im Jahr 2013 auf einer Pressekonferenz das Internet als „Neuland“ bezeichnete. Merkel sagte damals:

„Das Internet ist für uns alle Neuland“ Die Kanzlerin und das Internet: Merkels „Neuland“ wird zur Lachnummer im Netz (tagesspiegel.de)

Diese Aussage wurde vielfach diskutiert und zeigt, dass das Thema Digitalisierung und Internetregulierung bereits seit vielen Jahren kontrovers ist.

Konkurrenz durch die AfD

Die Zensurforderungen von Kretschmer und Voigt sind auch vor dem Hintergrund der politischen Konkurrenz durch die AfD nachvollziehbar. Die AfD hat in den sozialen Medien eine weit höhere Reichweite als die CDU, die sich eher auf den öffentlichen Rundfunk und ihre Rundfunkräte stützt. Diese Dynamik verschärft die vermeintliche Notwendigkeit, gegen die unkontrollierte Verbreitung von Inhalten vorzugehen, die die CDU als demokratiegefährdend ansieht.

Die Meinungsfreiheit ist in Art. 5 GG geschützt, wenn CDU-Politiker sich hier dagegen wenden, dann positionieren sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, wären mithin ein Fall für den Verfassungsschutz. Demokratie ist anstrengend und für viele eine Zumutung, die es aber auszuhalten gilt.

 

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