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Kontroverses Interview: SPD-Chefin Saskia Esken im Visier der österreichischen Justiz

Saskia Esken beim Pressetermin Hart aber fair 15.08.2022; https://de.wikipedia.org/wiki/Saskia_Esken#/media/Datei:Hart_aber_fair_-_2022-08-15-1112.jpg Von © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=121839737

Der österreichische Publizist und Politiker Gerald Grosz hat eine Strafanzeige gegen die SPD-Vorsitzende Saskia Esken eingereicht, nachdem diese in der österreichischen Nachrichtensendung „ZiB 2“ die AfD mit den Nationalsozialisten verglichen hatte. Grosz wirft Esken vor, mit diesem Vergleich die Opfer des Nationalsozialismus zu verharmlosen und somit gegen österreichisches Strafrecht verstoßen zu haben.

Der Straftatbestand der NS-Verharmlosung in Österreich

In Österreich ist die Verharmlosung oder Verherrlichung der Verbrechen des Nationalsozialismus nach § 3h des Verbotsgesetzes strafbar. Diese gesetzliche Bestimmung wurde geschaffen, um sicherzustellen, dass die Schrecken des Holocausts und anderer NS-Verbrechen nicht relativiert oder trivialisiert werden.  Es geht wohl um den  § 3h des Verbotsgesetzes der Republik Österreich, der wie folgt lautet:

Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords und der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
§ 3h.Paragraph 3 h

(1)Wer öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht, ist, wenn die Tat nicht nach § 3g mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2)Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder sonst auf eine Weise begeht, dass sie vielen Menschen zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(3)Bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Tat ist der Täter mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

Eskens Vergleich und Grosz‘ Reaktion

Während ihres Auftritts in der „ZiB 2“ bezeichnete Saskia Esken die AfD als „Nazipartei“. Dies führte zu erheblichen Kontroversen, insbesondere nachdem der Moderator Armin Wolf darauf hingewiesen hatte, dass die AfD in Umfragen fast gleichauf mit der SPD liege. Gerald Grosz reagierte auf dieses Interview empört und erklärte:

„Eine geistig, rhetorisch und politisch Obdachlose kommt von Deutschland nach Österreich, um hier auf österreichischem Boden in Wahrheit die Opfer des Nationalsozialismus zu schänden.“

Grosz sieht in Eskens Äußerungen eine klare Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus. In einem Interview betonte er:

„Allein der Vergleich der NSDAP, der Vergleich der Nazis mit einer demokratisch gewählten Partei in Deutschland ist eine eindeutige Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus, und ich bin entsetzt und ich wehre mich nun dagegen.“

Rechtliche Konsequenzen und gesellschaftliche Reaktionen

Gerald Grosz hofft, dass die österreichische Justiz Ermittlungen aufnimmt. Er betonte:

„Ich hoffe, dass die österreichische Justiz ermittelt und nicht auf dem Auge blind ist.“​​

Grosz kritisierte weiter, dass Esken die Opfer des Nationalsozialismus instrumentalisiere, um politische Gegner zu diffamieren.

„Das ist eine Verharmlosung, und gleichsam könnte man den Opfern ins Grab nachspucken. Frau Esken benutzt und missbraucht die Opfer, um in ihrer geistigen und rhetorischen Not politisch sich an der AfD zu reiben.“

Die Anzeige hat sowohl in Österreich als auch in Deutschland breite Diskussionen ausgelöst. In Deutschland wurden ebenfalls Anzeigen gegen Esken eingereicht, und es wird eine Debatte darüber geführt, wie weit politische Vergleiche gehen dürfen und welche Konsequenzen sie haben sollten. Grosz fordert klare Grenzen im politischen Diskurs und warnt davor, dass die Verharmlosung von NS-Verbrechen nicht toleriert werden dürfe, egal von welcher politischen Seite sie komme​.

Weitere Aussagen von Gerald Grosz

Grosz führte weiter aus, dass es in der politischen Auseinandersetzung legitim sei, harte Kritik zu üben, aber die Grenze sei erreicht, wenn man die Opfer des Nationalsozialismus instrumentalisiere.

„Ein harter politischer Diskurs ist legitim, aber die Verwendung von Toten, von Opfern, von Juden, von Roma, von Sinti, von Homosexuellen, von politisch Andersdenkenden, religiös Andersgläubigen, die zwischen 1933 und 1945 und darüber hinaus ihr Leben lassen mussten, für das nationalsozialistische Regime hier in eine tagespolitische Debatte zu nehmen, nur um einen politischen Mitbewerber zu diffamieren, […] das ist für mich der absolute Wahnsinn.“

Der Fall zeigt, wie sensibel und umstritten der Umgang mit historischen Vergleichen und der Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus ist. Gerald Grosz‘ Anzeige gegen Saskia Esken wegen Verharmlosung der NS-Opfer verdeutlicht die Spannungen im politischen Diskurs und die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Auseinandersetzung mit der Geschichte.

Hier die das Interview:

ZIB 2 | „AfD ist eine Nazi Partei“ – das Interview von Saskia Esken in voller Länge! (youtube.com)

 

Hier die Reaktion:

@geraldgrosz zeigt Esken nach ZIB2-Interview an (youtube.com)

Gerald Grosz zeigt SPD-Chefin Saskia Esken nach ZIB2 Interview an – Politik-Live (oe24.at)

2 Antworten

  1. Danke, dass Esken endlich mal von jemanden gestoppt wird, unsere Bürger insgesamt derart zu diffamieren. In der Coronazeit hat sie Millionen unserer Bürger als Covidioten tituliert! Das Gericht hat entschieden, dass dies „eine Meinungsfreiheit“ darstellt ! Ich hoffe, dass sie diesmal nicht so glimpflich davon kommt!

  2. Esken ist auch in Deutschland schon mehrfach aufgefallen mit diesem vergleich. Hier stellt sich die Frage, ist es reine Dummheit oder pure Ahnungslosigkeit. Was aber im Grunde auf das selbe hinaus läuft.

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