Am Brückentag nach dem 1. Mai-Feiertag, einem typischen Zeitpunkt für politische Maßnahmen im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit, veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine politisch brisante Entscheidung: Die Alternative für Deutschland (AfD) wird nun offiziell als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
Zwischenzeitlich hat sich zwar das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einer Stillhaltevereinbarung gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln verpflichtet, diese Äußerung nicht mehr zu verwenden, allerdings nur bis zum Ende des vorläufigen Verfahrens.
Hier die damalige Pressemitteilung (jetzt auf Archive.org), die der Verfassungsschutz veröffentlicht hatte:
Diese Entscheidung fällt bemerkenswerterweise nur wenige Tage vor dem Amtsende von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, einer bekennenden „Antifaschistin“. Die Veröffentlichung wirkt wie eine politische Abschiedsgeste, ein letzter Pfeil im Köcher der Ampelkoalition gegen den politischen Gegner – und zugleich wie ein kalkulierter PR-Coup des BfV, nicht unähnlich der medial orchestrierten „Wannsee-Konferenz 2.0“ im Januar 2024 durch Correctiv.
Vertrauliches Gutachten – gezielte Informationsstreuung
Das zugrunde liegende Gutachten des Verfassungsschutzes umfasst 1.100 Seiten und wird offiziell als vertraulich eingestuft. Dennoch liegt es – wie durchgestochen – sowohl dem Staatsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Schröder
als auch der Redaktion des SPIEGEL vor.
Mittlerweile zitieren die Springer-Presse und auch der SPIEGEL umfangreich aus dem 1.100 seitigen Gutachten.
Während Öffentlichkeit und betroffene Partei im Dunkeln gelassen werden, wird selektiv an politische Meinungsmacher verteilt. Ein rechtsstaatlicher Vorgang sieht anders aus.
Die Vorwürfe – altbekannt, ideologisch aufgeladen
Begründet wird die Hochstufung unter anderem mit dem sogenannten „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis“ in Teilen der Partei. Diese Sichtweise hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in früheren Entscheidungen als problematisch identifiziert. Doch während das Wort „Volk“ in Parteiprogrammen kritisch betrachtet wird, prangt es weiterhin in Stein gemeißelt an der Fassade des Reichstages: „Dem Deutschen Volke“ – offenbar ein Begriff, dessen Bedeutung je nach politischem Bedarf neu ausgelegt wird.
Insgesamt sind die Vorwürfe des BfV sehr ähnlich den Veröffentlichungen, die aus Dresden bekannt sind. Bereits Ende des Jahres 2023 hatte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem hochgestuft und führte in der Pressemitteilung ergänzend aus:
„Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, z. B. in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde.
Die Landespartei verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen bzw. kulturellen Kriterien richten. Ein solches Volksverständnis ist jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar. Mit dem Ethnopluralismus würde zwangsläufig die Herabsetzung, Ausgrenzung und Benachteiligung fremder Völker, also von Migranten und ethnischen Minderheiten, einhergehen. Sie würden als Menschen zweiter Klasse angesehen und pauschal verächtlich gemacht. »Eine derart rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen öffentlich vertritt, hat seine Wurzeln im historischen Nationalsozialismus«, unterstreicht Christian.“
So ähnlich liest sich auch die Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz:
Hier zeigt sich ein bezeichnender Fokus: der Artikel 1 GG – die Menschenwürde – wird so hoch gehängt, dass sämtliche anderen Artikel des Grundgesetzes offenbar unbeachtlich sind. Die Frage nach dem Schutz der eigenen Bevölkerung, nach Ordnung in der Migration, nach kultureller Selbstbehauptung wird kategorisch ausgeblendet. Der Staat, so scheint es, soll sich nicht mehr selbst schützen dürfen – geschweige denn das eigene Staatsvolk.
Ein Blick in die Geschichte zeigt: Diese Haltung war nicht immer Konsens. Altbundeskanzler Helmut Schmidt, moralische Instanz für Millionen Deutsche, äußerte sich stets mit klarem Realitätssinn zur Migrationsfrage. In einem Best-of „Helmut Schmidt bei Sandra Maischberger“, ausgestrahlt am 10.11.2015 zum Gedenken an seinen Todestag, wurden Aussagen gezeigt, die Schmidt als Stimme der Vernunft präsentierten – weit entfernt von jeglichem Extremismus, aber eindeutig im Interesse der eigenen Bevölkerung.
Dobrindts Asylbremse: AfD-Position wird Regierungspolitik
Wie berechtigt viele migrationskritische Positionen der AfD sind, zeigt sich nun in der ersten Amtshandlung des neuen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt. Am 7. Mai 2025 wandte sich Dobrindt mit einem brisanten Schreiben an den Präsidenten der Bundespolizei, in dem er die mündliche Weisung aus dem Jahr 2015 – erlassen unter Angela Merkel – offiziell zurücknimmt:
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück.
Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann.Erkennbar vulnerable Personen können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden; sofern die Möglichkeit besteht, unter Wahrung der Fiktion der Nichteinreise.
Ich bitte die Bundespolizei, ab sofort im Sinne dieses Gesetzes zu verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt“
die Bild hatte das Schreiben abgedruckt – Dobrindts Weisung an die Bundespolizei
Damit bestätigt ausgerechnet ein CSU-Innenminister: Die damalige Bundesregierung agierte außerhalb geltenden Rechts. Genau jene Kritik, für die die AfD seit Jahren diffamiert wird, wird nun wohl wieder Regierungslinie.
Eine gefährliche Entwicklung – für Demokratie und Grundgesetz
Diese Entwicklungen lassen nur einen Schluss zu: Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ist weniger Ergebnis eines neutralen Verfassungsschutzes als Teil einer gezielten politischen Kampagne zur Diskreditierung unliebsamer Opposition. Der Vorgang fügt sich ein in ein wachsendes Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen, insbesondere wenn wie hier vertrauliche Gutachten strategisch geleakt werden, während gleichzeitig politische Gegner zu Staatsfeinden stilisiert werden.
Einen weiteren sehr interessanten Artikel dazu hat Apollo-News veröffentlicht: https://apollo-news.net/verfassungsschutz-wirft-afd-vor-dass-sie-zusammenhang-zwischen-herkunft-und-kriminalitaet-herstellt/
Die Hochstufung vom Verdachtsfall zum „gesichert rechtsextrem“ ist in dieser Form keine sicherheitsrelevante Notwendigkeit, sondern ein politisches Manöver. Der Zweck: die Brandmauer zwischen Union und AfD hochzuhalten – koste es, was es wolle. Dabei offenbart sich: Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht nicht von kritischer Oppositionspolitik aus, sondern von einem Staat, der seine eigenen Gesetze vergisst, wenn sie politisch nicht mehr opportun sind.
Wer die Verfassung wirklich schützt, ist nicht der, der sie zum Kampfbegriff macht – sondern der, der sich an sie hält.
Insoweit geht der schwarze Peter und die Verantwortung dafür an die Merkelianer aller Fraktionen.
Eine Antwort
Ich finde es fürchterlich, wie die Altparteien die Wörter Demokratie, Menschenwürde und Meinungsfreiheit definieren. Was ist daran demokratisch, wenn eine demokratisch gewählte Partei von denen ihr zustehenden wichtigen Sitzen im Bundestag ausgeschlossen wird? Was hat es mit Menschenwürde zu tun, wenn unsere Grenzen auch für bekannte Mörder und anderen Straftäter offen stehen und wir sie auch noch bezahlen das sie hier weiter morden und vergewaltigen, sowie ihre gewaltbereite Religion, die zum Mord aller Andersgläubigen aufrufen? Wenn die Meinungsfreiheit nur noch linksausgerichtet sein darf?